EU-Gesetzgebung und seine Auswirkung

Mit der im Januar 2004 neugefassten Honig-Verordnung wurde die EU-Richtlinie 2001/110/EG in deutsches Recht umgesetzt. Neu eingeführt wird u.a. das Erzeugnis gefilterter Honig. Durch das bei diesem Produkt erlaubte Entfernen von Pollen und anorganischen Fremdstoffen soll der Honig fließfähiger und eine Dosierung mittels tubenartiger Verpackungen möglich sein. Um eine Abgrenzung zu herkömmlichen Honig zu gewährleisten, darf dieses nicht mehr naturbelassene Erzeugnis nur unter der Bezeichnung gefilterter Honig in den Verkehr gebracht werden. Bei Backhonig muss jetzt der Hinweis „nur zum Kochen und Backen“ verwendet werden.

Ebenfalls neu auf dem Honigglas ist die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Das MHD sollte ab Abfüllung 2 Jahre betragen. Man geht davon aus, dass sich die spezifischen Inhaltsstoffe in diesem Zeitraum bei sachgerechter Lagerung nicht grundlegend verändern.

Zusätzlich zu den nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebene Angaben muss auf dem Erzeugnis das Ursprungsland oder die Ursprungsländer angegeben sein, in dem oder in denen der Honig erzeugt wurde. Bei mehr als nur einem Ursprungsland ist jeweils eine der folgenden Angaben zu machen:

  1. Mischung von Honig aus EU-Ländern
  2. Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern
  3. Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern

Als Verbraucher sollte man bei diesem Ansinnen der Anonymisierung von Honigherkünften immer im Gedächtnis und Blickfeld haben:

Je intensiver die Bestäubung, um so...

  • ...keimfähiger die Samen
  • ...sicherer der Fortbestand der Pflanze
  • ...ausgewogener die Inhaltsstoffe der Früchte
  • ...wohlschmeckender das Obst
  • ...haltbarer die Früchte
  • ...gleichmäßiger die Form
  • ...höher ist der Samenansatz
  • ...frühzeitiger und gleichmäßiger ist die Samen- und Fruchtreife

Daher ist die einheimische Biene und die örtliche Bienenhaltung durch die Imkerinnen und Imker, z.B. im Landkreises Erding für die heimische Natur und die Menschen einfach unersetzbar. Diese Erkenntnis, die Zusammenhängge zwischen Bienen, Blüten und Ernteertrag hat bereits 1703 Christian Konrad Sprengel wie folgt beschrieben:

„Fremdbestäubung ist ein Plan der Natur! Bienen müssten gehalten werden, selbst wenn sie keinen Honig eintragen würden.“

Daher sollte der Verbraucher in erster Linie den einheimischen – aus der Region stammenden – Honig in seiner Einkaufsliste führen.

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